Ziehen Sie Ihre E-Rechnung (XML) hierher und sehen Sie sofort eine lesbare Rechnung — zum Prüfen, Drucken oder als PDF speichern.
| Pos. | Bezeichnung | Menge | Einzelpreis | Betrag |
|---|
Eine XRechnung ist eine reine Datendatei und enthält absichtlich keine Seitenansicht. Wenn Sie ein PDF brauchen — für die Ablage, den Steuerberater oder zum Weiterleiten — öffnen Sie die XML-Datei oben und wählen dann Drucken / als PDF speichern. Das PDF ist die lesbare Darstellung; steuerlich maßgeblich bleibt die XML-Originaldatei, die Sie deshalb weiter aufbewahren müssen.
Ja. Die Datei wird vollständig in Ihrem Browser ausgewertet — sie verlässt Ihren Rechner nicht und wird nicht auf einen Server hochgeladen. Sie können den Viewer nach dem Laden der Seite sogar ohne Internetverbindung benutzen.
Ist der XRechnung-Viewer wirklich kostenlos?
Ja, dauerhaft und ohne Anmeldung. Es gibt keine Registrierung, kein Zeitlimit und keine Begrenzung
der Dateianzahl.
Warum kann ich die XML-Datei nicht einfach doppelklicken?
Dann öffnet Windows meist den Browser oder einen Texteditor und zeigt den Quelltext an. Die Datei ist
für Software gedacht, nicht für Menschen. Der Viewer übersetzt sie in eine gewohnte Rechnungsansicht —
ausführlich erklärt im Ratgeber XRechnung öffnen.
Kann ich damit auch ZUGFeRD-Rechnungen auslesen?
Ja. Ziehen Sie das ZUGFeRD-PDF direkt hierher — der Viewer holt die eingebetteten Rechnungsdaten
heraus und zeigt sie an. Was der Unterschied zum sichtbaren PDF ist, steht im Ratgeber
ZUGFeRD-Rechnung öffnen.
Reicht der Viewer, um die gesetzlichen Pflichten zu erfüllen?
Zum Ansehen ja. Für die Aufbewahrung nicht: E-Rechnungen müssen acht Jahre unverändert und
maschinell auswertbar archiviert werden. Ein Blick in den Viewer ersetzt kein Archiv — mehr dazu unter
E-Rechnung archivieren.
Muss ich als kleiner Betrieb E-Rechnungen überhaupt empfangen können?
Ja, seit dem 1. Januar 2025 gilt das für alle Unternehmen in Deutschland, auch für
Kleinunternehmer. Details unter E-Rechnung empfangen
und E-Rechnungspflicht 2027/2028.