Jetzt vorbereiten

E-Rechnungspflicht 2027/2028: Fristen und Checkliste für kleine Betriebe

Die E-Rechnungspflicht in Deutschland kommt in Stufen — und viele kleine Betriebe unterschätzen, dass die erste Stufe längst gilt. Hier alle Fristen im Überblick und was Sie konkret tun müssen.

Alle Fristen auf einen Blick

Ab wannWerWas gilt
1.1.2025alle Unternehmen, auch Kleinunternehmer E-Rechnungen empfangen, lesen und GoBD-konform aufbewahren
1.1.2027Unternehmen > 800.000 € Vorjahresumsatz E-Rechnungen im B2B auch ausstellen
1.1.2028praktisch alle Unternehmen Ausstellungspflicht für alle; Papier/PDF im B2B nur noch in Ausnahmen

Dauerhaft ausgenommen vom Ausstellen sind nur Kleinunternehmer nach §19 UStG, Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und Fahrausweise — empfangen können müssen aber auch sie.

Was viele falsch verstehen

Die 3-Punkte-Checkliste für kleine Betriebe

  1. Empfang sicherstellen: Ein E-Mail-Postfach genügt als Kanal. Prüfen Sie, ob Rechnungen zentral ankommen oder über mehrere Adressen verstreut sind.
  2. Lesbar machen: Für den schnellen Blick reicht unser kostenloser XRechnung-Viewer — XML-Datei reinziehen, fertig.
  3. Archivierung lösen: 8–10 Jahre revisionssicher. Entweder über Buchhaltungssoftware (12–25 €/Monat) — oder, wenn Ihr Steuerberater die Buchhaltung macht, über ein spezialisiertes E-Rechnungs-Postfach für 6,90 €/Monat: Weiterleitung einrichten, alles Weitere läuft automatisch.
Unser Tipp: Erledigen Sie Punkt 3 jetzt, nicht erst 2027. Die Zahl der XML-Rechnungen in Ihrem Postfach steigt ab sofort jeden Monat — und ein lückenloses Archiv lässt sich rückwirkend nicht mehr herstellen.