Automatisch empfangen

E-Rechnung empfangen: Was Kleinbetriebe und Selbständige jetzt tun müssen

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland: Jedes Unternehmen muss E-Rechnungen empfangen, lesen und aufbewahren können — vom Konzern bis zum Ein-Personen-Betrieb, auch Kleinunternehmer nach §19 UStG. Eine Zustimmung ist nicht mehr nötig: Schickt Ihnen ein Lieferant eine XRechnung, ist sie rechtsgültig zugestellt.

Was heißt „empfangen können" konkret?

Drei Dinge müssen Sie sicherstellen:

  1. Zustellung: Ein E-Mail-Postfach reicht als Empfangsweg — das haben Sie schon.
  2. Lesbarkeit: Sie müssen den Inhalt prüfen können. XRechnungen sind XML-Dateien und ohne Hilfsmittel unlesbar — dafür gibt es z. B. unseren kostenlosen Viewer.
  3. Aufbewahrung: 8–10 Jahre, unverändert, maschinenlesbar und auffindbar (GoBD). Hier liegt die eigentliche Falle — dazu gleich mehr.
Der häufigste Irrtum: „Die Rechnung liegt doch in meinem E-Mail-Postfach, das reicht." — In der Regel nicht. E-Mail-Postfächer sind nicht revisionssicher: Mails lassen sich löschen und ändern, Konten werden gekündigt, Anbieter räumen automatisch auf. Bei einer Betriebsprüfung kann eine fehlende E-Rechnung teuer werden — der Vorsteuerabzug hängt am Original.

Ihre Möglichkeiten im Vergleich

In 2 Minuten erledigt: Kostenloses Konto anlegen, persönliche Empfangsadresse erhalten, Weiterleitung einrichten — fertig. Die Empfangspflicht ist damit dauerhaft abgehakt.

Wie geht es weiter? Die Fristen

Das bedeutet: Der Anteil der XML-Rechnungen in Ihrem Postfach wird in den nächsten zwei Jahren stark steigen. Wer den Empfang jetzt sauber aufsetzt, muss sich nie wieder darum kümmern.