XRechnung öffnen und lesen — so geht's kostenlos
Sie haben per E-Mail eine Rechnung als XML-Datei bekommen — und beim Doppelklick erscheint nur unleserlicher Code mit spitzen Klammern? Damit sind Sie nicht allein: Seit der E-Rechnungspflicht bekommen Millionen Betriebe sogenannte XRechnungen. Das ist kein Fehler und keine kaputte Datei — XRechnungen sind absichtlich Maschinenformat. Zum Lesen brauchen Sie einen Viewer.
Warum bekomme ich Rechnungen als XML?
Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Eine „echte" E-Rechnung ist dabei kein PDF, sondern ein strukturierter Datensatz nach der Norm EN 16931 — in Deutschland meist als XRechnung (reine XML-Datei) oder ZUGFeRD (PDF mit eingebettetem XML). Immer mehr Lieferanten stellen ihre Rechnungsstellung darauf um — deshalb landen diese Dateien jetzt in Ihrem Postfach.
XRechnung öffnen: Ihre Möglichkeiten im Überblick
- Online-Viewer (empfohlen für Gelegenheitsnutzer): XML-Datei in den Viewer ziehen, lesbare Rechnung ansehen, bei Bedarf drucken oder als PDF speichern. Kostenlos.
- Buchhaltungssoftware: Programme wie Lexoffice oder sevdesk zeigen E-Rechnungen an — sinnvoll, wenn Sie Ihre Buchhaltung ohnehin selbst machen (ab ca. 12–25 €/Monat).
- Editor/Browser: Technisch möglich, aber Sie sehen nur Roh-XML — für Menschen praktisch unlesbar.
Achtung: Öffnen allein reicht nicht — die Aufbewahrungspflicht
Viele übersehen: E-Rechnungen müssen Sie nicht nur lesen können, sondern 8–10 Jahre unverändert und maschinenlesbar aufbewahren (GoBD). Die XML-Datei einfach im E-Mail-Postfach liegen zu lassen, genügt den Anforderungen in der Regel nicht — das kann bei einer Betriebsprüfung zum Problem werden.
Genau dafür gibt es das XRechnung-Postfach: Sie richten einmal eine E-Mail-Weiterleitung ein, und jede eingehende E-Rechnung wird automatisch geprüft, lesbar angezeigt und revisionssicher archiviert — Ihr Steuerberater bekommt monatlich alles als fertiges Paket. Für 6,90 € im Monat ist das Thema dauerhaft erledigt.
Häufige Fragen
Kann ich die XML-Datei einfach löschen und um ein PDF bitten?
Ab 2027/2028 dürfen viele Lieferanten gar keine klassischen Rechnungen mehr ausstellen.
Die XML ist dann das steuerlich maßgebliche Original — es führt kein Weg daran vorbei.
Was ist mit ZUGFeRD-PDFs?
Die sehen aus wie normale PDFs, tragen aber unsichtbar das XML in sich. Auch sie gehören
ins revisionssichere Archiv.
Gilt das auch für Kleinunternehmer?
Ja — empfangen und aufbewahren müssen alle Unternehmer, unabhängig von der Größe.