E-Rechnungen GoBD-konform archivieren: Was wirklich Pflicht ist
Seit der E-Rechnungspflicht bekommen auch kleine Betriebe ihre Eingangsrechnungen als XML- oder ZUGFeRD-Dateien. Lesen ist das eine — die eigentliche gesetzliche Anforderung ist das Aufbewahren: 8 Jahre für Rechnungen (teils 10 Jahre für andere Unterlagen), unverändert, maschinenlesbar und jederzeit auffindbar. Die Regeln dafür stehen in den GoBD.
Was GoBD für E-Rechnungen konkret bedeutet
- Originalformat: Die XML- bzw. ZUGFeRD-Datei selbst muss aufbewahrt werden — ein Ausdruck oder ein umgewandeltes PDF ersetzt das Original nicht.
- Unveränderbarkeit: Es muss nachweisbar sein, dass die Datei seit Eingang nicht manipuliert wurde.
- Auffindbarkeit: Bei einer Betriebsprüfung müssen Sie Rechnungen gezielt vorlegen können — auch die von vor sechs Jahren.
- Maschinelle Auswertbarkeit: Der Prüfer darf die strukturierten Daten auswerten — deshalb muss die XML erhalten bleiben.
Warum der E-Mail-Ordner nicht genügt: Mails lassen sich löschen und
bearbeiten, Postfächer werden gekündigt, Anbieter räumen nach Jahren automatisch auf —
nichts davon ist revisionssicher. Fehlt bei der Prüfung das Original, drohen
Schätzungen und der Verlust des Vorsteuerabzugs. Das Risiko steht in keinem Verhältnis
zu den Kosten einer sauberen Lösung.
Ihre Optionen im Vergleich
- Dokumentenmanagement/Buchhaltungssoftware (12–25 €/Monat): revisionssicher, aber mit Einarbeitung — sinnvoll, wenn Sie ohnehin selbst buchen.
- Steuerberater-Portale (z. B. DATEV Unternehmen online): gut, wenn Ihr Steuerberater es anbietet und Sie die monatlichen Kosten tragen wollen.
- Spezialisiertes E-Rechnungs-Archiv wie das XRechnung-Postfach (6,90 €/Monat): Sie leiten Rechnungs-Mails an Ihre persönliche Empfangsadresse weiter — jede E-Rechnung wird automatisch erkannt, auf Pflichtangaben geprüft, mit Prüfsumme unveränderbar archiviert und bleibt jederzeit abrufbar. Monatlich bekommen Sie alle Belege als Paket für den Steuerberater.
Wichtig zu wissen: Die Aufbewahrungspflicht liegt immer beim
Unternehmer — kein Dienstleister kann sie Ihnen „abnehmen", nur die Erfüllung radikal
vereinfachen. Achten Sie deshalb bei jeder Lösung darauf, dass Sie Ihre Originale
jederzeit vollständig exportieren können. (Im XRechnung-Postfach: jederzeit als
Monats-ZIP.)
Jetzt starten statt nachrüsten
Ein Archiv lässt sich nicht rückwirkend füllen: Jede E-Rechnung, die heute im E-Mail-Ordner versauert, fehlt später. Je früher der Eingang sauber läuft, desto entspannter wird jede künftige Prüfung — in 2 Minuten eingerichtet.